Sensorische Voraussetzungen
Was bedeutet Wahrnehmung ?
Jeder Sinnesreiz – sei es ein Geräusch, ein bestimmter Geruch, ein Windhauch oder ein Lichtblitz – wird erst dann wirklich wahrgenommen, wenn das entsprechende Signal des Sinnesorgans (Ohr, Auge, Nase, Haut etc.) vom Gehirn weiterverarbeitet wurde. Über die Aufnahme von Reizen, ihre Weiterleitung, Verarbeitung und Speicherung erhalten wir die Informationen, die wir für unsere Entwicklung benötigen. Dadurch kommt es zu Anpassungsreaktionen des Körpers und / oder zu Erkenntnisprozessen (Verstehen, Vergleichen, Bewerten etc.).
Die Zusammenführung bzw. das Ordnen verschiedener, gleichzeitig aufgetretener Sinneswahrnehmungen nennt man sensorische Integration. Sie ist verwantwortlich dafür, dass wir einen Gegenstand, von dem eine Vielzahl an Sinnesreizen ausgehen, als eine Einheit wahrnehmen, verstehen und entsprechend damit umgehen.
Man unterscheidet die vestibuläre Wahrnehmung (Gleichgewichtsorgan im Innenohr), die taktile Wahrnehmung (Berührung, Tastsinn – Haut), kinästhetische Wahrnehmung (Bewegung – Muskeln, Sehnen, Gelenke), visuelle Wahrnehmung (Sehen – Augen), auditive Wahrnehmung (Gehör) sowie die Geschmacks- und Geruchswahrnehmung (Zunge, Mundhöhle, Nase).
Wahrnehmungsstörungen zeigen sich als Teilleistungsstörungen, d.h. dass einzelne Wahrnehmungsleistungen beeinträchtigt sind. Sie können Sprachentwicklungsstörungen verursachen.